Dennis Radtke MdEP (CDU/EVP):

05.04.2019

"Mehr Sicherheit für Europa!"

RUHRGEBIET/BRÜSSEL. Das Europäische Parlament hat am 04.04.2019 zugestimmt, dass Fingerabdrücke künftig verpflichtend in Personalausweisen gespeichert werden müssen. „Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung verpflichtend in Personalausweisen zu speichern, ist angesichts der anhaltenden Bedrohung durch Terroristen und Schwerstkriminelle richtig und wichtig“, so der CDU-Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet Dennis Radtke MdEP. Radtke weiter: „Polizei und andere Behörden müssen sicher sein können, dass die Identität der kontrollierten Person auch wirklich die ist, die vorgegeben wird.“ Durch die Altersschwelle und großzügige Übergangsfristen von über acht Jahren bleibe die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Über eine Milliarde Reisebewegungen von EU-Bürgern innerhalb Europas und über die EU-Außengrenzen hinweg würden jedes Jahr verzeichnet. Leider würde diese Freizügigkeit auch von Terroristen und Verbrechern missbraucht, die dabei zunehmend auf gefälschte Ausweispapiere zurückgreifen. Nach Schätzungen der EU-Kommission besitzen rund 80 Millionen Europäer Personalausweise, die nicht maschinenlesbar sind. Das sei ein nicht hinnehmbares Sicherheitsrisiko, so Radtke. Die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken und biometrischen Fotos werde erheblich dazu beitragen, den Dokumentenbetrug und insbesondere den sogenannten Doppelgänger-Betrug einzudämmen. Der CDU-Politiker Radtke erklärt abschließend: „Wir als CDU und CSU machen Europa sicherer und Verbrechern das Leben schwerer. Das gilt in Nordrhein-Westfalen unter Innenminister Herbert Reul und das gilt in Europa.“ Hintergrund: Die Verordnung ist Teil des Aktionsplans für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug und soll Mindeststandards für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Personalausweise und Aufenthaltskarten festlegen. Vorgesehen ist, verpflichtende Speicherung eines biometrischen Fotos und zweier Fingerabdrücke auf einem Chip im Personalausweis. Kinder unter 6 Jahren sind immer von der Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken befreit, Kinder bis zu 12 Jahren können nach Maßgabe der MS befreit werden. Neben über 40.000 gefälschten EU-Personalausweisen, die zwischen 2013 und 2018 dem Europäischen Netzwerk für Risikoanalyse des Dokumentenbetrugs (EDF-RAN) gemeldet wurden, ist der „Doppelgänger-Betrug“, bei dem der Inhaber eines Dokuments einfach ein Doppelgänger des wirklichen Inhabers ist, nach wie vor die häufigste Art von Betrug. Die Verordnung tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren.