Am heutigen Donnerstag, dem 1. Juni 2017, hat der Deutsche Bundestag mehrere Gesetzesänderungen beschlossen. Dabei sind vor allem eine Bundesförderung von Schulen in finanzschwachen Kommunen und die Erweiterung des Unterhaltsvorschusses für Duisburg von besonderer Bedeutung.
„Von den heute beschlossenen Grundgesetzänderungen wird Duisburg enorm profitieren: Denn dann darf der Bund gezielt die Sanierung maroder Schulen sowie Ersatzbauten in finanzschwachen Kommunen fördern“, freuen sich die Duisburger CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Mahlberg und Volker Mosblech.
Mit dem neuen Artikel 104c GG wird das Kommunalinvestitionsförderprogramm von 3,5 Milliarden auf 7 Milliarden Euro aufgestockt. Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses Fonds wurden 1,12 Milliarden Euro, was überproportionale 32 Prozent sind, für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. „Bei der nun vereinbarten weiteren Summe von 3,5 Milliarden Euro erhalten unsere Kommunen in NRW in etwa gleich hohe und damit wiederum überproportionale Anteile“, erläutern Mahlberg und Mosblech. Die SPD habe noch in der letzten Verhandlungsrunde versucht, den Verteilungsschlüssel für die Mittelzuweisung auf die Länder zu Lasten Nordrhein-Westfalens zu ändern. Dies hätten die Haushaltspolitiker der CDU erfolgreich verhindert.
Kritiker befürchten, dass das Kooperationsverbot, welches unseren Föderalismus ausmacht, aufgehoben wird. „Dies ist ausdrücklich nicht das Ziel der CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesunterstützung im Bildungsbereich soll eine Ausnahme bleiben“, so die Abgeordneten weiter.
Wie viel Geld Duisburg genau bekommt, stehe noch nicht fest. Aus der bisherigen Erfahrung mit dem Kommunalinvestitionsförderprogramm des Bundes lasse sich aber auf große Summen hoffen. Mahlberg und Mosblech mahnen an, dass „Duisburg mit dem großen Batzen Geld“ gut umgehen müsse. Nur dann lohne sich das von der CDU/CSU auf den Weg gebrachte Programm. Auf jeden Fall käme man so dem Ziel gleicher Lebensverhältnisse einen erheblichen Schritt näher.
„Das ist ein großartiger Tag für die Kinder in Duisburg. Mit der Aufstockung des Kommunalinvestitionsprogramms machen wir deutlich, dass wir als CDU/CSU-geführte Regierungspolitik bereit sind, den Kommunen zu helfen – wie wir dies in dieser Wahlperiode bereits vielfältig getan haben“, freuen sich die beiden Duisburger.
Auch von einer anderen Änderung werden Kinder und Alleinerziehende profitieren. Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 wird beim Unterhaltsvorschuss die bisherige Begrenzung der Bezugszeit auf sechs Jahre aufgehoben und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. „Gerade Alleinerziehende haben oft finanzielle Schwierigkeiten, die nun durch die Erweiterung des Programms erheblich gemildert werden“, so Mahlberg und Mosblech.
Weiterhin inakzeptabel sei, dass die Kommunen in NRW im Vergleich mit den anderen Ländern am höchsten an den Kosten des Unterhaltsvorschusses beteiligt sind. Fakt ist, dass die Kosten des Unterhaltsvorschusses zu einem Drittel der Bund und zu zwei Drittel die Länder tragen. Die Länder können jedoch den Landesanteil zwischen Land und Kommunen aufteilen. „Wie die Länder die Kosten aufteilen, ist sehr unterschiedlich. In keinem Land ist aber die kommunale Beteiligung so hoch wie in NRW“, kritisieren die CDU-Politiker.
Während manche Länder auf einen kommunalen Anteil gänzlich verzichten, überträgt das Land NRW 80 Prozent der Kosten des Länderanteils an die Kommunen. Das Land selbst übernimmt lediglich 2/15 der Finanzierung. „Dadurch sind die nordrhein-westfälischen Kommunen extrem stark belastet“, ergänzen die Duisburger CDU-Bundestagsabgeordneten.
Wichtig sei aber erstmal, dass den Alleinerziehenden und Kindern geholfen werde. „Anlässlich des bald neuen Ministerpräsidenten kann man optimistisch sein, dass auch das Problem der kommunalen Eigenbeteiligung angegangen wird“, resümieren Mahlberg und Mosblech.
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